Sparkassengesetz-Das Verfassungsrecht der Sparkassen

 

RAin Krüger-Grenz ist die Kommentatorin des Sparkassengesetzes für Schleswig-Holstein!

und gibt auf Anfrage Auskunft und Bewertungen zu sparkassenrechtlichen Fragen!

 

Hier geht es nicht um die Geschäftsbeziehung des Kunden zur Sparkasse, sondern um die  Rechtsstellung und Verfassung der Sparkasse selbst, die in der Satzung geregelt ist. Als öffentliche bzw. öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterliegen die Sparkassen anders als die privaten Banken, staalichen Regelungen. Ihre Satzungen und die Aufsicht sind Sache der Bundesländer. Die "Aufsichtsräte" der Sparkassen werden als Verwaltungsräte von den Kommunen gestellt. Auch wenn im eigentlichen Kundengeschäft mittlerweile kaum noch Unterschiede zu den Banken zu verzeichnen sind, haben die Sparkassen doch einige Besonderheiten ihrer satzungsmäßigen Ordnungen und Genehmigungspflichten der Länder zu beachten.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Sparkassengesetz. Das Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein ist von RAin Krüger-Grenz für den Kommunal-und Schulverlag kommentiert und in der Reihe Kommunalpraxis veröffentlicht worden.

Ich gebe anwendungsbezogene Hinweise und gutachterliche Bewertungen für die Sparkassen selbst, deren Kommunen und die Politik, die sich mit dem Recht der Institute zu beschäftigen haben.

Fragen Sie nach einem Beratungsangebot!

 

Ich bin gerne für Sie da!  Eine erste Kontaktaufnahme ist für Sie stets unverbindlich!

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