INFO

Urteil des BGH v. 2.April 2019 (VI ZR 13/18):

Keine Haftung des Arztes auf Schadensersatz aufgrund lebenserhaltender Maßnahmen durch Magensonde

Achtung! Dieses Urteil gilt nicht für Patienten mit eindeutiger Patientenverfügung!

 

 

Verträge

 

Patientenverfügung Vorsorgeverfügung

Betreuung

 

 

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Ansprüche formulieren, durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren!

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Selbstbestimmung für jede Phase des Lebens wahren!

 

 

Erbenrechte wahrnehmen, Vorsorge für die Nachkommen treffen, Nachlass verwalten!

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auf Augenhöhe sprechen!

Verträge

Die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern sollten auf einer sachorientierten und gleichberechtigten Basis stehen. Schon bei Abschluss eines Vertrages kommt es daher darauf an, den Inhalt der wechselseitigen Ansprüche genau zu definieren, und die Konsequenzen aus einer möglichen Vertragsverletzung detailliert festzulegen. Geht es um Allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Besonderheiten des Online-Geschäfts, so ist das fundierte Verständnis dieses Rechts von großer Bedeutung, damit spätere Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Hier steht die rechtliche Beratung vor! der vertraglichen Verpflichtung im Vordergrund.

Sieht sich der Mandant Ansprüchen aus bestehenden oder angeblichen Rechtsverhältnissen zu Unrecht ausgesetzt, ist die anwaltliche Tätigkeit auf die konsequente Abwehr dieser Forderungen ausgerichtet.

Kommt es dennoch trotz aller Bemühungen zum Rechtsstreit, verfolge ich die Interessen meiner Mandanten mit Nachdruck und Engagement.

 

Patientenverfügung

Vorsorgeverfügung

Betreuung

Die rechtliche Grundlage für eine Patientenverfügung, in der für den Ernstfall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen bestimmt werden soll,  findet sich im § 1901a BGB. Auf Basis dieser Vorschrift hat der Bundesgerichtshof (XII ZB 61/16) klargestellt, dass eine Patientenverfügung nur rechtswirksam und damit für die behandelnden Ärzte verbindlich ist, wenn sie im Detail genauestens und konkret festlegt, wann und unter welchen Umständen die Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen gelten soll.

Ich empfehle daher, nach eingehender rechtlicher Beratung die Patientenverfügung individuell abzufassen. Dabei sollte nicht vergessen werden, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu bestimmen, welche Person des Vertrauens die Durchsetzung der Patientenverfügung betreiben soll, damit sie im Ernstfall auch wirklich Beachtung findet.

Gern bin ich Ihnen bei der Gestaltung oder Überprüfung Ihrer Verfügungen behilflich.

Ergibt sich die Notwendigkeit, für eine Person eine Betreuung einzurichten, so kläre ich alle rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen aus Sicht des Betreuten oder eines Betreuers.

 

Erbrecht

Die Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts sind so vielfältig und sensibel, dass Standartlösungen häufig nicht auf die Lebenssituation eines Menschen und der Familie passen. Um herauszufinden, welche Nachlassregelung den eigenen Vorstellungen von der Erbfolge gerecht wird, muss die familiäre und eherechtliche Gesamtlage analysiert werden. So kann es durchaus auch sein, dass die vorgegebene gesetzliche Erbfolge die sinnvollere Alternative darstellt und eigene testamentarische Verfügungen überflüssig sind.

Ist der Erbfall eigetreten, stehen viele Fragen zur Beantwortung an. So geht es z.B. um die Verteilung des Erbes im Wege der Auseinandersetzung, die Bewertung der gesetzlichen Erbfolge,  die Auslegung eines Testaments, die Ausschlagung des Erbes wegen Überschuldung, um Anträge an das Nachlassgericht und Vieles mehr. Hier können Fehler passieren, die später nicht mehr korrigierbar sind. Meine Beratung und Tätigkeit ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, einvernehmliche Lösungen zwischen den Erben zu erzielen. Dies ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit, interessenorientiert die Ansprüche des Mandanten konsequent, ggf. auch gerichtlich  durchzusetzen.

 

Bankrecht

Die Kundenbeziehung zur Bank zeichnet sich durch eine Vielzahl  einzelvertraglicher Gestaltungformen aus. Angefangen beim Girokonto über Anlagekonten und Darlehensverträge, online-banking und Vieles mehr, sind umfassende Geschäftsbedingungen der Banken Bestandteil der Vertragsbeziehung. Dabei geht es nicht nur um Fragen der Verfügung durch den Kontoinhaber oder andere Verfügungsberechtigte, sondern auch um eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die durch AGB der Banken einseitig festgelegt werden. Die Banken mussten in der Vergangenheit ihre Geschäftsbedingungen im Zuge der Rechtspechung des Bundesgrichtshofes immer wieder zugunsten der Kunden korrigieren. Als Beispiel seien hier die Urteile zu Vorfälligkeitsentschädigungen bei Darlehnsverträgen genannt, die erhebliche positive finanzielle Auswirkungen auf die Zinsbelastung mancher Kunden hatte. Vorteile kann man jedoch nur daraus ziehen, wenn man sein Rechte kennt und keine Verjährung eingetreten ist. Für die Durchsetzung ist oft  das beharrliche Einfordern ausreichend und nicht unbedingt gleich immer der Gang zum Gericht. Als ehemalige Rechtsabteilungsleiterin einer Bank bin ich mit dem Bankgeschäft bestens vertraut.

 

Ich bin gerne für Sie da!  Eine erste Kontaktaufnahme ist für Sie stets unverbindlich!

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